FÖRDERANTRAG STELLEN
Sie möchten einen Antrag auf Förderung durch die gemeinnützige Stiftung EIN HERZ LACHT stellen?
Übersicht der Förderkriterien:
- Die Stiftung EIN HERZ LACHT fördert Projekte und Initiativen mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sie setzt sich dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen – unabhängig von ihrer Herkunft – Bildung ermöglicht wird.
- Der Fokus der Stiftung EIN HERZ LACHT liegt auf dem präventiven und Werte vermittelnden Charakter des jeweiligen Projektes.
- Die Projekte sollen eine nachhaltige Wirkung erzielen, indem sie in die örtlichen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen eingebunden sind.
- Es werden ausschließlich einzelne, in sich geschlossene Projekte gefördert. Die Stiftung legt Wert auf die Vermittelbarkeit ihrer Projektergebnisse an die Öffentlichkeit.
- Die Stiftung EIN HERZ LACHT ist ausschließlich im Großraum Köln und Troisdorf tätig.
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte werden nicht rückwirkend gefördert.
- Die Stiftung EIN HERZ LACHT unterstützt keine Einzelpersonen und keine kommerziellen Organisationen. Sie agiert unabhängig und parteipolitisch neutral.
Mit der Beantragung bitten wir Sie einzureichen:
- den Förderantrag,
- ggf. Flyer u. weitere Infos und/oder Fotos zum Projekt bzw. über die antragstellende Institution,
- den aktuellen Freistellungsbescheid
Mit dem Erhalt von Fördermitteln verpflichtet sich der Antragsteller, unaufgefordert und spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Projekts einzureichen:
- Bestätigung über Geldzuwendungen (im Sinne des § 10b des Einkommensteuer- gesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts)
- einen Abschlussbericht, inklusive evtl. erarbeiteten Materialien und Presseartikeln
- Kostennachweise inklusive Rechnungskopien.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten FÖRDERANTRAG per Post oder per E-Mail an:
Gemeinnützige Stiftung EIN HERZ LACHT Herrn Marco Morschel Antwerpener Str. 6 53842 Troisdorf
E-Mail: marco.morschel@einherzlacht.org